Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sich ein Elektroauto anschaffen möchte, kennt das Problem: Die eigene Wallbox am gemieteten Stellplatz scheitert oft an hohen Installationskosten und den strengen Vorgaben der Eigentümergemeinschaft. Genau hier greift der Staat nun ein. Nach monatelanger Flaute bei den privaten Fördertöpfen gibt es ab dem 15. April 2026 wieder frisches Geld vom Bund.

Im Rahmen des Masterplans Ladeinfrastruktur stellt die Regierung insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Das Ziel: Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter und auch kleinere Unternehmen sollen endlich bezahlbar Strom an den eigenen Parkplatz in der Tiefgarage oder auf dem Außenhof bekommen.

So viel Geld gibt es pro Stellplatz

Das neue Programm deckt nicht nur die reine Ladestation ab, sondern vor allem die oft kostenintensive Vorverkabelung und den Netzausbau im Gebäude. Je nachdem, wie umfangreich das Projekt ausfällt, winken stattliche Summen:

  • Bis zu 1.300 Euro gibt es, wenn lediglich die Vorverkabelung am Stellplatz (ohne konkreten Ladepunkt) installiert wird.
  • Bis zu 1.500 Euro zahlt der Staat, wenn Leitungen gelegt und eine reguläre Wallbox mit bis zu 22 kW Ladeleistung direkt mit an die Wand geschraubt wird.
  • Den Höchstsatz von 2.000 Euro streichen all jene ein, die sich für eine smarte, bidirektionale Wallbox entscheiden.

Der wichtigste Haken: Nicht zu früh bestellen!

Einen großen Fehler sollten Interessenten jedoch unbedingt vermeiden: Wer den Handwerker beauftragt oder die Wallbox kauft, bevor der offizielle Förderbescheid bewilligt wurde, geht komplett leer aus. Für die Antragstellung ist zwingend ein vorab eingeholter Kostenvoranschlag nötig.

"Die Maßnahmen rund um den Wallbox-Einbau dürfen erst nach der Bewilligung starten."

Zudem fordert der Gesetzgeber eine gewisse Mindestgröße beim Ausbau. Damit nicht für jeden einzelnen Stellplatz ein neuer teurer Elektriker-Einsatz nötig wird, müssen entweder mindestens 20 Prozent der Parkplätze eines Gebäudes vorverkabelt oder aber mindestens sechs Stellplätze auf einmal elektrifiziert werden. Eine weitere Bedingung: Der genutzte Strom muss zwingend zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, etwa durch einen Ökostrom-Tarif oder die hauseigene Solaranlage.

Schnelligkeit könnte sich auszahlen

Die Anträge für die neue Finanzspritze können zwischen dem 15. April und dem 10. November 2026 online gestellt werden. Branchenkenner warnen jedoch bereits: Das Prinzip 'Wer zuerst kommt, mahlt zuerst' wird wohl auch diesmal gelten. Als die letzte große staatliche Förderung für Solar-Wallboxen anlief, war der damalige 300-Millionen-Euro-Topf bereits nach nicht einmal einem Tag restlos leer gesaugt.

Wer also plant, das Ladenetz in der heimischen Tiefgarage auszubauen, sollte sich schnellstmöglich mit Nachbarn und der Hausverwaltung an einen Tisch setzen, um frühzeitig die nötigen Kostenvoranschläge der Fachbetriebe einzuholen.