Zwischen Sektkorken und Neujahrsvorsätzen vergessen viele Autofahrer den Blick auf das eigene Nummernschild. Dabei läuft zum Jahreswechsel eine wichtige Frist ab. Wer jetzt noch mit einer orangefarbenen Plakette unterwegs ist, muss handeln – sonst drohen im Frühjahr Bußgelder und Ärger mit der Versicherung.
Das neue Jahr bringt nicht nur frische Vorsätze, sondern auch einen Farbwechsel auf Deutschlands Straßen. Die orangefarbene Prüfplakette (für das Jahr 2025) hat ausgedient. Fahrzeughalter, deren „TÜV“-Stempel diese Farbe trägt, sollten jetzt genau hinschauen. Denn ist die Frist abgelaufen, wird es spätestens ab März teuer.
Ein Blick verrät den Termin
Ob Sie sofort in die Werkstatt müssen, verrät die Zahl auf der Plakette, die senkrecht nach oben zeigt. Steht dort – eingerahmt von den schwarzen Balken – eine 12, dann ist die Hauptuntersuchung (HU) genau im Dezember 2025 fällig. Zeigt der Zeiger auf eine frühere Zahl, sind Sie bereits überfällig.
Die gute Nachricht: Wer den Termin im Dezember verpasst, muss nicht sofort am 1. Januar das Portemonnaie zücken. Der Gesetzgeber gewährt eine Art inoffizielle Schonfrist. Ein Verwarnungsgeld wird erst fällig, wenn der Termin um mehr als zwei Monate überschritten ist. Für Dezember-Kandidaten bedeutet das: Ab März 2026 bittet der Staat zur Kasse.
Die Kostenfalle schnappt im Frühjahr zu
Wer es darauf ankommen lässt, riskiert gestaffelte Strafen, die schnell schmerzen können:
- Über zwei Monate Verzug: Es startet mit einem Verwarnungsgeld von 15 Euro.
- Mehr als vier Monate: Die Strafe steigt auf 25 Euro.
- Über acht Monate: Hier wird es kritisch. Es drohen 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Zusätzlich zur Strafe wird auch die Prüfung selbst teurer: Bei einer Überziehung von mehr als zwei Monaten müssen die Prüforganisationen einen Aufschlag von 20 Prozent für eine „erweiterte Hauptuntersuchung“ berechnen.
Gefahr für den Versicherungsschutz
Ein oft unterschätztes Risiko lauert im Kleingedruckten der Versicherungspolicen. Wer mit abgelaufenem TÜV in einen Unfall verwickelt wird, riskiert zwar nicht zwingend den kompletten Verlust des Haftpflichtschutzes – der Gegner wird entschädigt –, aber die Versicherung kann Sie in Regress nehmen.
Stellt ein Gutachter fest, dass der Unfall durch einen Mangel verursacht wurde, der bei einer pünktlichen Prüfung aufgefallen wäre, gilt dies schnell als Fahrlässigkeit. In diesem Fall holt sich der Versicherer einen Teil des Geldes vom Fahrzeughalter zurück. Auch Kaskoversicherungen können die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen oder ganz verweigern.
Welche Farbe kommt als Nächstes?
Während Orange von den Kennzeichen verschwindet, rückt eine neue Farbe in den Fokus: Fahrzeuge, die 2026 zur Prüfung müssen, tragen eine blaue Plakette. Wer jetzt mit seinem Pkw zur Untersuchung fährt und besteht, bekommt in der Regel die Plakette für das Jahr 2027. Die ist dann gelb – und Sie haben erst einmal zwei Jahre Ruhe vor Bußgeldern und Prüfstress.
Experten-Tipp: Buchen Sie Ihren Termin am besten online bei einer Prüfstelle in Ihrer Nähe. Zum Jahresanfang sind die Kalender oft voll, und eine bestätigte Terminbuchung kann bei einer Polizeikontrolle im Zweifelsfall guten Willen demonstrieren, auch wenn sie rechtlich nicht vor dem Verwarnungsgeld schützt.