Führerschein-Umtausch: Frist im Januar für Millionen!

Führerschein-Umtausch: Frist im Januar für Millionen!

Der Stichtag 19. Januar 2025 rückt näher und damit auch die Frist zum Umtausch alter Führerscheine für Millionen Deutsche. Spätestens 2033 sollen alle Führerscheine in der EU im einheitlichen Scheckkartenformat vorliegen. Doch nicht nur das Ablaufdatum sorgt für Veränderungen, auch die regelmäßige Erneuerung und mögliche Zusatzuntersuchungen halten Einzug in den deutschen Straßenverkehr.

Stufenweiser Umstieg auf den EU-Führerschein

Bereits seit 2013 gilt in der gesamten EU eine einheitliche Gültigkeitsdauer von 15 Jahren für Führerscheine. Für Deutschland bedeutet dies eine bedeutende Veränderung, da hierzulande Führerscheine bisher unbefristet gültig waren. Die neuen EU-Vorschriften sehen einen gestaffelten Umtausch aller vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine vor.

Welche Frist gilt für meinen Führerschein?

Die entscheidende Frist für den Umtausch richtet sich nach zwei Kriterien: dem Ausstellungsdatum und dem Geburtsjahr des Inhabers.

Führerscheine vor 1999:

Besitzer eines rosafarbenen oder grauen Papierführerscheins, die 1971 oder später geboren wurden, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Wer zwischen 1953 und 1970 geboren wurde, hat die jeweilige Frist bereits verpasst und sollte den Umtausch schnellstmöglich nachholen.

Führerscheine ab 1999:

Für die sogenannten alten Kartenführerscheine ist das Ausstellungsdatum entscheidend. Hier endet die erste Frist erst Anfang 2026. So müssen Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Für die darauffolgenden Ausstellungsjahre gelten jeweils um ein Jahr verlängerte Fristen.

Was passiert, wenn ich die Frist versäume?

Zwar bleibt die Fahrerlaubnis an sich auch nach Ablauf der Frist bestehen, dennoch drohen einige Unannehmlichkeiten. Wer ohne gültiges Dokument am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Problematischer kann es im Ausland werden. Besonders bei der Anmietung eines Mietwagens können Schwierigkeiten auftreten, da die Gültigkeit des alten Führerscheins im Ausland nicht immer anerkannt wird.

Umtauschprozess – So funktioniert's

Der Umtausch des alten Führerscheins erfolgt bei der örtlichen Führerscheinstelle. Um den Ablauf zu beschleunigen, empfiehlt sich eine frühzeitige Terminvereinbarung.

Folgende Dokumente werden für den Umtausch benötigt:

Die Gebühr für den Umtausch beträgt etwa 25 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für den Versand.

Was ist mit meinen Fahrerlaubnisklassen?

Beim Umtausch werden die alten Fahrerlaubnisklassen in das neue EU-System übertragen. Dabei wird der Bestandsschutz gewahrt. Das bedeutet, dass die bisher erworbenen Fahrerlaubnisklassen auch weiterhin gelten. Dennoch ist es ratsam, den neuen Führerschein sorgfältig auf die korrekte Übertragung aller Klassen zu überprüfen.

Zukünftige Änderungen im Blick behalten

Neben der Einführung der befristeten Gültigkeit werden auf EU-Ebene weitere Anpassungen rund um den Führerschein diskutiert, wie z.B. regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder Fahrtauglichkeitstests ab einem bestimmten Alter. Um auf dem Laufenden zu bleiben, empfiehlt es sich, die aktuellen Entwicklungen rund um das Thema Führerschein im Auge zu behalten.

Fazit: Rechtzeitig umtauschen und entspannt fahren

Der Umtausch des Führerscheins ist ein wichtiger Schritt, um auch in Zukunft mobil zu bleiben. Informieren Sie sich rechtzeitig über die für Sie geltende Frist und die benötigten Dokumente, um unnötigen Stress und mögliche Strafen zu vermeiden.