Das Auto wird zunehmend zum zweiten Arbeitsplatz: Schnell noch eine Mail tippen oder sich in den Video-Call einwählen. Doch eine aktuelle Erhebung zeigt, dass viele Autofahrer dabei einem gefährlichen Irrtum unterliegen. Wer glaubt, an der roten Ampel sei der Griff zum Tablet erlaubt, tappt in eine teure Falle.

Die Grenzen zwischen Büro und Fahrersitz verschwimmen immer mehr. Elektronische Helfer machen das Berufsleben flexibler, und für viele Pendler scheint die Zeit im Stau oder an der Ampel ideal, um noch schnell produktiv zu sein. Laut einer aktuellen Analyse nutzen 25 Prozent der Autofahrer ihr Fahrzeug inzwischen als rollendes Büro. Was auf dem Parkplatz effizient ist, wird im fließenden Verkehr jedoch schnell zum unkalkulierbaren Risiko – und teuren Vergnügen.

Gefährliches Multitasking bei Tempo 100

Besonders alarmierend sind die Details der Erhebung: Es bleibt oft nicht beim kurzen Telefonat über die Freisprechanlage. Rund 15 Prozent derjenigen, die im Auto arbeiten, führen während der Fahrt komplexe Tätigkeiten aus. Da werden Videokonferenzen abgehalten oder Textnachrichten verfasst. Das Lenkrad wird zur Nebensache, der Fahrer begibt sich in den Blindflug. Ein kurzer Blick aufs Tablet bei Stadtgeschwindigkeit bedeutet bereits, mehrere Dutzend Meter „blind“ zurückzulegen.

Der teure Irrtum mit der Start-Stopp-Automatik

Ein weit verbreiteter Irrglaube schützt vor Strafe nicht: Viele Fahrer gehen davon aus, dass sie ihr Smartphone oder Tablet legal nutzen dürfen, sobald das Auto an der Ampel steht und der Motor durch die Start-Stopp-Automatik ausgeht. Das ist falsch.

Die Rechtslage ist hier gnadenlos. Ein elektronisches Gerät darf nur dann in die Hand genommen werden, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Das automatische Abschalten durch das Start-Stopp-System gilt juristisch nicht als Ausschalten des Motors, da das Fahrzeug weiterhin betriebsbereit im Verkehrsgeschehen steht. Wer hier zum Handy oder Tablet greift, riskiert exakt dieselben Strafen wie bei voller Fahrt.

Was erlaubt ist – und was den Lappen kostet

Die Straßenverkehrsordnung lässt wenig Spielraum für das mobile Office. Erlaubt ist die Bedienung nur, wenn:

  • Das Gerät nicht aufgenommen oder gehalten wird.
  • Ausschließlich eine Sprachsteuerung genutzt wird.
  • Oder zur Bedienung nur eine kurze Blickzuwendung erforderlich ist.

Alles, was darüber hinausgeht – etwa das Scrollen durch Mails oder der ständige Blickkontakt im Video-Call – ist verboten. Die Konsequenzen sind drastisch: Je nach Gefährdungslage drohen Bußgelder von bis zu rund 230 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Technik verführt, Gesetz bestraft

Das Dilemma für viele Autofahrer wächst mit der Modernisierung der Fahrzeuge. Riesige Touchscreens und integrierte Konferenz-Apps in modernen E-Autos suggerieren eine Konnektivität, die der Gesetzgeber während der Fahrt streng limitiert. Doch Unwissenheit schützt nicht: Nur gut die Hälfte der betroffenen Fahrer kennt die Regeln im Detail.

Wer seinen Führerschein behalten und andere nicht gefährden will, für den gilt weiterhin die eiserne Regel: Motor aus (und zwar richtig), Handbremse rein – und erst dann das Büro eröffnen.