Die Bundesregierung will den Straßenbau revolutionieren: Schneller, effizienter und mit weniger Bürokratie sollen neue Autobahnen und Sanierungen durchgewunken werden. Doch was für genervte Pendler wie ein Segen klingt, bezeichnet die Deutsche Umwelthilfe (DUH) als "Generalangriff auf den Klimaschutz". Ein Blick hinter die Kulissen des umstrittenen Infrastruktur-Zukunftsgesetzes.
Es ist ein offenes Geheimnis: Deutschlands Infrastruktur bröckelt. Marode Brücken an der A45 oder Dauerstaus auf den Hauptverkehrsadern sind für Autofahrer und Logistiker längst trauriger Alltag. Um hier endlich Tempo aufzunehmen, soll heute das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Kabinett beschlossen werden. Das Ziel: Planungsverfahren massiv beschleunigen. Der Preis dafür könnte jedoch hoch sein – zumindest, wenn man den scharfen Warnungen der Umweltschutzverbände Glauben schenkt.
Vorrang für Asphalt: Das Prinzip "Überragendes Interesse"
Der Kern des Gesetzes ist ein juristischer Hebel, der bisher vor allem dem Ausbau erneuerbarer Energien vorbehalten war. Künftig soll auch der Bau von Autobahnen, vierspurigen Bundesstraßen und sogar Lkw-Stellplätzen im "überragenden öffentlichen Interesse" stehen. Was technisch klingt, hat in der Praxis enorme Auswirkungen: In Abwägungsentscheidungen von Behörden und Gerichten hat der Straßenbau damit fast immer Vorfahrt vor anderen Belangen, wie etwa dem Artenschutz vor Ort.
Geld statt Bäume: Der moderne Ablasshandel?
Ein besonderer Dorn im Auge der Kritiker ist die geplante Reform der Ausgleichsmaßnahmen. Bisher galt im deutschen Naturschutzrecht die Regel: Wer Natur zerstört (etwa durch eine neue Trasse), muss dies physisch ausgleichen – beispielsweise durch Aufforstung in der Nähe. Diese sogenannte Realkompensation ist oft zeitaufwendig und flächenintensiv.
Das neue Gesetz will hier eine Abkürzung nehmen: Anstatt mühsam neue Biotope anzulegen, sollen Bauherren sich künftig leichter durch Geldzahlungen von dieser Pflicht befreien können. Für die Planer bedeutet das weniger Kopfzerbrechen und schnellere Bagger-Starts. Für die Deutsche Umwelthilfe ist es jedoch das Ende der bewährten Eingriffsregelung. Kritiker befürchten, dass diese Zahlungen in großen Töpfen versickern, ohne dass die konkret zerstörten Lebensräume und CO2-Speicher jemals adäquat ersetzt werden.
Kritik an der "Autolobby-Politik"
Die Töne aus den Umweltverbänden sind dementsprechend schrill. Man spricht von einem Kurs, der von Autokonzernen diktiert sei. Die Befürchtung: Umweltverträglichkeitsprüfungen und Bürgerbeteiligungen könnten zu bloßen Formalitäten verkommen, um den Asphalt-Turbo nicht zu gefährden. Besonders brisant ist der Vorwurf, dass hier Fakten geschaffen werden, bevor der Ausgleich gesichert ist. Ein begleitendes "Naturflächenbedarfsgesetz", das die Wiederherstellung von Lebensräumen regeln soll, steht nämlich noch aus – für Umweltschützer ein untragbares Ungleichgewicht.
Was bedeutet das für Autofahrer?
Für den normalen Autofahrer klingt die Beschleunigung zunächst verlockend. Wer jahrelang im Stau vor maroden Brücken stand, hat wenig Geduld für langwierige Eidechsen-Umsiedlungen. Die Hoffnung ist, dass Sanierungen und Lückenschlüsse endlich in einem vernünftigen Zeitrahmen realisiert werden.
Doch Experten warnen auch hier vor zu viel Euphorie: Die extreme Polarisierung durch das Gesetz könnte zu einer neuen Klagewelle führen, die Projekte am Ende doch wieder verzögert – nur eben vor Gericht statt im Planungsbüro. Ob der "Asphalt-Turbo" also wirklich zündet oder im juristischen Graben landet, wird sich erst in der Praxis zeigen.